Das OLG Köln hat mit Urteil vom 6. September 2019 die Position der Mercedes-Käufer im Abgasskandal gestärkt (19 U 51/19). Das OLG stellte fest, dass sich der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch auf plausible Vermutungen stützen darf und das Gericht den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben muss. … weiterlesen
![Abgasskandal Mercedes zurückgeben](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2017/07/auto-2374719_1920.jpg)
Aktuelle Kommentare