Das OLG Köln hat mit Urteil vom 6. September 2019 die Position der Mercedes-Käufer im Abgasskandal gestärkt (19 U 51/19). Das OLG stellte fest, dass sich der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch auf plausible Vermutungen stützen darf und das Gericht den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben muss. … weiterlesen

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