Die Frage, ob geschädigte Verbraucher im VW-Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben, wird von den Gerichten ganz überwiegend bejaht. Strittiger ist die Frage, ob sich der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen muss. In diesem Punkt hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Position der Verbraucher mit Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 erheblich gestärkt (Az.: 15 U 190/19).
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