Alles zum Thema: OLG Düsseldorf I-4 U 87/17

Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss eintreten – OLG Düsseldorf I-4 U 87/17

/ 20.11.2019 / / 64

Bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal muss die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen leisten. „Sie kann ihre Eintrittspflicht in der Regel nicht mit einem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten verweigern. Zumal gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch durchzusetzen. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Hartung Rechtsanwälte.

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