Alles zum Thema: OLG Brandenburg 3 U 61/19

VW zieht Berufung zurück – Passat-Käufer bekommt im Abgasskandal Geld ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

/ 12.02.2020 / / 245

Bereits im April 2019 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten muss und zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 6 O 38/18). Wenig überraschend hatte VW gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Überraschend hat VW diese Berufung vor dem OLG Brandenburg nun aber zurückgezogen (Az.: 3 U 61/19). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Kläger kann seinen VW Passat jetzt zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück.

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