Bereits im April 2019 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten muss und zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 6 O 38/18). Wenig überraschend hatte VW gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Überraschend hat VW diese Berufung vor dem OLG Brandenburg nun aber zurückgezogen (Az.: 3 U 61/19). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Kläger kann seinen VW Passat jetzt zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück.
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