Mit dem Landgericht Augsburg hat ein erstes deutsches Gericht einem VW-Besitzer in einem Verfahren um Schadensersatz den vollen Kaufpreis ohne Abzug des Nutzungsentgelts zugesprochen. Es gab zwar schon Entscheidungen in Klagen zur Gewährleistung und zum Darlehenswiderruf – nicht aber in Bezug auf die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, worauf Schadensersatzklagen gegen den Konzern, bzw. auch gegen andere Hersteller fußen. … weiterlesen
![021 O 4310/16](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2018/11/lawyer-3819044_1920.jpg)
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