Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

021 O 4310/16 Verbraucherfreundliches Urteil des LG Augsburg zum Aktenzeichen 021 O 4310/16

021 O 4310/16 – Voller Schadensersatz ohne Abzug der Nutzung

/ 24.11.2018 / / 1.714

Mit dem Landgericht Augsburg hat ein erstes deutsches Gericht einem VW-Besitzer in einem Verfahren um Schadensersatz den vollen Kaufpreis ohne Abzug des Nutzungsentgelts zugesprochen. Es gab zwar schon Entscheidungen in Klagen zur Gewährleistung und zum Darlehenswiderruf – nicht aber in Bezug auf die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, worauf Schadensersatzklagen gegen den Konzern, bzw. auch gegen andere Hersteller fußen. weiterlesen