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Neckermann Neue Energien AG: Schadensersatz wegen unwirksamer Klauseln

/ 20.11.2017 / / 668

Marlene Neckermann dürfte es oft bereut haben, dass sie ihren guten Namen für eine dubiose Geschäftsidee hergegeben hat. Verständlich, dass sie der Namensverwendung inzwischen widersprochen hat. So einfach ist es für die Anleger, die in Nachrangdarlehen der Neckermann Neue Energien AG investiert haben, nicht. Sie vertrauten auf den guten Namen und hofften auf hohe Renditen. weiterlesen

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