Vor dem OLG Celle (3 U 132/13) schlossen die Sparkasse Hannover und der von mzs Rechtsanwälte vertretene Anleger Ende letzten Jahres einen Vergleich. In der ersten Instanz (LG Hannover – 11 O 148/12) hatte der Anleger noch den eingeklagten Betrag in Höhe von € 26.500,- zugesprochen erhalten. Nun wählt er eine wirtschaftlich sehr interessante Lösung. Statt den Fonds auf die Sparkasse Hannover zu übertragen, erhält er bei Behalt des Fonds eine Einmalzahlung iHv € 19.000,- von der Sparkasse Hannover. … weiterlesen
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