Alles zum Thema: Mieterschutz

Mietschulden

/ 16.04.2008 / / 98

Ein Urteil des Amtsgerichtes Tempelhof hat jetzt klar gemacht: Einem Mieter kann die Wohnung gekündigt werden, wenn er an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten oder mehr schuldig bleibt. weiterlesen

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