Im Abgasskandal nehmen Schadensersatzklagen gegen Daimler zu. Rechtsschutzversicherungen stellen sich dabei allerdings häufige quer und verweigern die Deckungszusage. Damit machen es sich die Versicherer aber zu leicht. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 12. Juli 2019, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten nicht verweigern darf (Az.: 3 O 381/18). Das gilt auch dann, wenn es noch keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für das betroffene Mercedes-Modell gegeben hat.
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