Daimler musste vor dem Landgericht Stuttgart erneut eine Niederlage einstecken. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 6. Dezember 2019, dass die Käuferin einer Mercedes A-Klasse Anspruch auf Schadensersatz habe. Sie sei durch die Verwendung eines unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden (Az.: 29 O 85/19).
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