Der Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseiten-Betreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 03. Dezember 2013 Aktenzeichen: 3 U 410/13 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen.
Hier ein ganzen Artikel von Rechtsanwalft Hufendiek lesen, der das Urteil erstritten hat.
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