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Verbraucherschutz

Konsumenten vs. Unternehmen: Die Rechte beim gerichtlichen Mahnverfahren

/ 08.03.2023 / / 40

Ein Kaufvertrag kommt in der Regel ohne große Formalitäten zustande. Denn dafür ist lediglich erforderlich, dass ein Angebot und die Annahme dieses Angebots sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer akzeptiert werden, also eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.  Eine bestimmte Formvorschrift dafür gibt es nicht, der Vertrag kann auch mündlich erfolgen. Damit einher geht jedoch, dass der Verkäufer sich verpflichtet, eine Leistung zu erbringen und der Käufer, diese in weiterer Folge zu bezahlen. Doch in manchen Fällen bleibt diese Zahlung aus unterschiedlichen Gründen aus. Die Folge daraus ist zumeist ein gerichtliches Mahnverfahren. weiterlesen

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