Für den VW „Bulli“ T5 mit dem Dieselmotor EA 189 gab es im Abgasskandal zwar zunächst keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Anspruch auf Schadenersatz habe eine T5-Käuferin dennoch, entschied das Landgericht Wuppertal. Mit Urteil vom 17. September 2020 entschied es, dass die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 6 O 46/20). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Wir würden uns über Ihr Like sehr freuen!
Anwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Empfehlungen
Experten im Abgasskandal
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 138.6k
-
11 Kommentare / 125.4k
-
92 Kommentare / 111.8k
-
567 Kommentare / 85k
-
152 Kommentare / 80.3k
Aktuelle Kommentare