Das Thema Verjährung taucht im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 immer wieder auf. Wie schon einige andere Gerichte zuvor hat auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 14. September 2020 entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines geschädigten VW-Kunden noch nicht verjährt sind (Az. 3 O 238/20). VW sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet, so das LG Stuttgart. … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Stuttgart 3 O 238/20
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