Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss einer Anlegerin ihre Beteiligung an Opalenburg-Fonds zurückzahlen und von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen befreien. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Oktober 2020 entschieden (Az.: 12 O 49/19). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Stuttgart 12 O 49/19
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