Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug aus dem VW-Konzern mit dem Motor des Typs EA 189 gekauft hat, hat hervorragende Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. „Das gilt auch dann, wenn das Auto erst nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im September 2015 gekauft wurde. Auch in diesen Fällen haben verschiedene Gerichte den Verbrauchern inzwischen Schadensersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Schummeldiesel erst 2016 gekauft – Schadensersatz möglich
30. Juli 2019 / 30.07.2019 / / 128Am 22. September 2015 gab Volkswagen eine Ad-hoc-Meldung zu Unregelmäßigkeiten bei einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren heraus. „Aus dieser Meldung kann aber nicht geschlossen werden, dass jeder Verbraucher Kenntnis vom Abgasskandal hatte. Selbst wer nach diesem Datum einen sog. Schummeldiesel gekauft hat, kann noch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. … weiterlesen
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