Reihenweise sind Sparkassen dazu übergegangen, langlaufende Prämiensparverträge zu kündigen. Dass diese Kündigungen längst nicht immer zulässig sind und betroffene Kunden sich dagegen wehren können, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stendal. Das LG Stendal hat am 14. November 2019 entschieden, dass die Kreissparkasse Stendal einen Prämiensparvertrag nicht wirksam gekündigt hat und der Vertrag ungekündigt fortbesteht (Az.: 22 S 104/18). Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht nicht zugelassen.
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