Mehr geht nicht: Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erhält im Abgasskandal den Kaufpreis ihres VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich nicht anrechnen lassen. Zudem hat sie auch Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises. Dieses bemerkenswerte Urteil hat das Landgericht Osnabrück am 19. November 2019 gesprochen (Az.: 11 O 1320/19).
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LG Osnabrück 11 O 1320/19 – VW hat im Dieselskandal keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung
23. Dezember 2019 / 23.12.2019 / / 221Im Abgasskandal kann die Käuferin eines VW Tiguan 2,0 TDI ihr Fahrzeug zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Das hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 19. November 2019 entschieden (Az.: 11 O 1320/19).
„Besonders erfreulich an dem Urteil ist, dass das Gericht VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen hat. Damit konnte meine Mandantin das Fahrzeug fast neun Jahre lang nutzen, ohne einen Cent für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.
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