VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Offenburg 3 O 39/20
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