Vom Abgasskandal geschädigte Kunden haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt nicht nur für die Käufer der Fahrzeuge, sondern auch für Leasingnehmer, wie ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 18. Dezember 2019 zeigt (Az.: 6 O 394/18). Das Gericht stellte klar, dass auch ein Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug abschließt, einen Schaden erleidet und Anspruch auf Schadensersatz hat. In diesem Fall ging es um einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touareg 3,0 TDI mit SCR-Katalysator.
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