Während im VW-Musterverfahren noch über eine mögliche Entschädigungszahlung gestritten wird, hat der Abgasskandal längst auch Fahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Motoren des Typs EA 897 erfasst. Der Ausgang des Musterverfahrens spielt für diese Fahrzeug-Besitzer keine Rolle. Sie müssen selbst klagen, wenn sie Schadensersatzansprüche aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machen wollen.
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