Die Abgasmanipulationen bei VW seien nicht nur eine „Schummelei“ oder ein „Kavaliersdelikt“ gewesen, stellte das Landgericht Köln klar. Vielmehr habe VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Mit Urteil vom 23. Juli 2019 entschied das LG Köln, dass Volkswagen einen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 21 O 155/19). … weiterlesen
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