Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotoren ausgeweitet, die u.a. in diversen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Köln hat nun mit Urteil vom 30. April 2019 entschieden, dass ein Händler einen Audi A6 aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 16 O 371/18). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Köln 16 O 371/18
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