Das Landgericht Karlsruhe hat der Käuferin eines VW Touareg mit Urteil vom 24. September 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 4 O 323/18). „Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass unsere Mandantin durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadensersatz hat. VW muss den Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die den Schadensersatzanspruch durchgesetzt hat. … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Karlsruhe 4 O 323/18
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