Schadenersatzansprüche im Abgasskandal können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12. November 2020 (Az.: 81 O 571/19). Das Gericht sprach dem Käufer eines Audi A4 mit dem Motor EA 189 Schadenersatz zu, obwohl er das Auto erst im Januar 2016, also deutlich nach der Ad-hoc-Meldung von VW zu den Abgasmanipulationen gekauft hatte. … weiterlesen
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