Beim Widerruf von Autokrediten könnte das Landgericht Hamburg eine wegweisende Entscheidung getroffen haben. Es entschied mit noch nicht rechtskräftigem Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 nicht nur, dass der Widerruf zulässig ist, sondern auch, dass der Verbraucher bisher keinen Nutzungswertersatz zahlen muss (Az.: 330 O 145/18). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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