Immer mehr Gerichte sprechen den geschädigten Kunden im VW-Abgasskandal inzwischen Schadensersatz ohne den Abzug einer Nutzungsentschädigung zu. Dazu zählt auch das Landgericht Essen. Mit Urteil vom 19. Juni 2019 sprach es einer VW-Kundin Anspruch auf Schadensersatz zu (Az.: 3 O 439/18). Sie kann ihren VW Golf 2.0 TDI zurückgeben und erhält den Kaufpreis sowie die Zinsen für die Finanzierung zurück. Einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer muss sie nicht zahlen, entschied das LG Essen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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