VW muss einem Passat-Fahrer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Grund sind die Abgasmanipulationen an dem in dem VW Passat verbauten Dieselmotor EA 189. Damit hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 14. Dezember 2018 im Abgasskandal ein weiteres Mal verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 9 O 875/18). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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