Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 müssen noch nicht verjährt sein. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Duisburg. In seinem Urteil vom 20. Januar 2020 stellte es fest, dass die Verjährungsfrist erst dann läuft, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist (Az.: 4 O 165/19).
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