Es ist inzwischen fast sechs Jahre her, dass VW der Dieselskandal um die Ohren geflogen ist. Die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzern mit dem Dieselmotor EA 189 wurden im September 2015 bekannt. Schadenersatzansprüche lassen sich aber nach wie vor durchsetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 3. August 2021 zeigt (Az.: 9 O 336/20). „Auch wenn die Verjährung des deliktischen Schadenersatzanspruchs drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs eintritt, lässt sich im Abgasskandal immer noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos“, erklärt Rechtsanwalt Georg Schepper, der das Urteil am LG Bielefeld erstritten hat. … weiterlesen
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