Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank hat offenbar keine guten Erfolgsaussichten. Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem OLG Stuttgart am 25. Januar 2019 muss damit gerechnet werden, dass die Musterklage scheitert. Das heißt aber nicht, dass mit der Mercedes-Benz-Bank geschlossene Autofinanzierungen nicht widerrufen werden können. Nach dem Landgericht Stuttgart hat auch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 17. Dezember 2018 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Benz-Bank wirksam erfolgt ist (Az.: 38 O 62/18). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Berlin 38 O 62/18
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