Der BGH hat mit seinen Urteilen vom 5.11.2019 nicht das Ende des Widerrufsjokers beim Widerruf von Autokrediten beschlossen, sondern nur in bestimmten Punkten eingeschränkt. „Der Widerruf der Autofinanzierung dürfte in vielen Fällen immer noch möglich sein“, sagt Rechtsanwältin Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hartung Rechtsanwälte.
… weiterlesenAlles zum Thema: LG Berlin 37 O 181/19
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