Das Landgericht Bayreuth hat die Audi AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Audi SQ 3.0 TDI zu Schadensersatz verurteilt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Bayreuth mit Urteil vom 23. April 2020 (Az.: 21 O 622/19). … weiterlesen
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