Im Zweifel muss nicht immer für das Leben entschieden werden. Bei todkranken Patienten können lebensverlängernde Maßnahmen nicht nur das Leiden verlängern, sondern auch einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Das hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 21. Dezember 2017 entschieden (Az.: 1 U 454/17). … weiterlesen
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