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OLG Stuttgart erklärt Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen für unzulässig

/ 07.08.2018 / / 194

Der Streit um die Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen geht weiter. Mit Urteil vom 2. August 2018 hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Bausparern den Rücken gestärkt. Eine Klausel, die den Bausparkassen ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrags einräumt, ist unzulässig, entschied das OLG Stuttgart (Az.: 2 U 188/17). weiterlesen

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