Besser hätte es für den Käufer eines Skoda Roomster vor dem Landgericht Ravensburg nicht laufen können, nachdem er den Widerruf seines Kreditvertrags mit der VW-Bank erklärt hatte. Das LG Ravensburg entschied mit Urteil vom 7. August 2018 nicht nur, dass der Widerruf wirksam ist und Kreditvertrag und Kaufvertrag deshalb rückabgewickelt werden müssen. Es entschied auch, dass die VW-Bank keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer verlangen kann (Az.: 2 O 259/17). … weiterlesen
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