“Neues Jahr – alte Masche” stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fest und befasst sich in einer aktuellen Pressemitrteilungen mit dem Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner. Der soll nämlich im Dezember 2011 Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur “nachträglichen Gewinnübergabe” von 951,72 Euro versendet haben. Fast identische Schreiben kennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Absendern wie Schubert – Klein – Richter oder Dr. Müller & Partner oder Dr. Böhm & Schneider. Sie sieht in den Briefen wieder einmal den raffinierten Versuch nicht zu einer Gewinnübergabe sondern auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken. … weiterlesen
Alles zum Thema: Konrad Herzog & Partner
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