Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. Juli 2020 im Abgasskandal entschieden, dass geschädigte Käufer auch in ihrem Heimatland gegen den Autohersteller klagen dürfen (Az. C-343/19). Praktisch heißt das, dass innerhalb der EU in dem Land geklagt werden kann, in dem das Auto gekauft wurde. Klagen gegen VW müssen also nicht in Deutschland geführt werden, sondern sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten möglich. … weiterlesen
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