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Widerspruch hilft bei Mahnung und Inkasso

/ 04.03.2023 / / 16.880

Aus aktuellem Anlass hier nochmal einige Hinweise, fall Sie von einem Inkasso-Büro oder einem Inkassoanwalt angeschrieben werden und sich über die entstehenden Kosten und die Tatsache überhaupt wundern. In Zusammenhang mit Handyabzocke, Abofallen und Internetbetrug gilt grundsätzlich folgendes: Wenn einer zu Recht oder Unrecht erfolgten Zahlungsaufforderung/Rechnung widersprochen wird, dann muss zwischen Forderungseigentümer und Rechnungsempfänger grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Sache geregelt werden – z.B. durch eine Klage. weiterlesen

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