Beim Immobilienkauf ist für beide Vertragspartner besondere Sorgfalt geboten. Zum Inhalt der Vertrags wird grundsätzlich nur das, was notariell im Kaufvertrag beurkundet ist. Üblicherweise wird auch ein Haftungsausschluss des Verkäufers vertraglich vereinbart. Dennoch kann der Verkäufer bei auftretenden Mängeln in der Haftung stehen, wenn er seine Hinweispflichten verletzt hat. … weiterlesen
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Hauskauf und Gewährleistungsrecht
17. August 2012 / 27.08.2012 / / 122Das deutsche Kaufrecht sieht vor, dass der Käufer dem Verkäufer im Falle eines Mangels Gewährleistung schuldet. Dies gilt auch bei dem Kauf von Immobilien. In § 442 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es aber, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Dies wirft gerade bei einem Hauskauf ein großes Problem auf, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, aus Wiesbaden berichtet. … weiterlesen
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