Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.06.2018 einen Anlageberater verurteilt, der Anlegerin die komplette Anlagesumme zzgl. Agio zu ersetzen und die Anlegerin von sämtlichen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit der Beteiligung an ihrer Anlage an der GarantieHebelPlan 08 freizustellen. Im Gegenzug muss die Anlegerin die Rechte aus ihrer Beteiligung an den Vermittler übertragen. … weiterlesen
Alles zum Thema: GarantieHebelPlan 08
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