Diebstahl am Arbeitsplatz ist regelmäßig ein Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer Dinge von eher geringen Wert gestohlen hat. Das bestätigt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2021 (Az.: 5 Sa 483/20). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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