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Familienrechtliche Vereinbarungen

Familienrechtliche Vereinbarungen

/ 19.05.2017 / / 272

Familienrechtliche Vereinbarungen wie Eheverträge abzuschließen bedeutet nicht, dass die Ehe schon von vornherein mit vertrauensbildenden Maßnahmen gestützt werden muss. Ein Ehevertrag ist kein schlechtes Omen, keine düstere Prophezeiung, sondern in vielen Fällen eine sinnvolle Erweiterung notwendiger Absprachen, auf die sich zwei Beteiligte auf guten Rat hin einlassen sollten.
Auch Mutmaßungen darüber, dass der Ehevertrag eine Bevorteilung oder gar ein Druckmittel eines Partners darstellt, durch den die ganze Ehe zu einem Geschäft verkommt, ist heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Eherecht steckt nicht mehr in den Kinderschuhen und die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages kann schnell erkannt werden. weiterlesen

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