Weiter dicke Luft in München – und das, obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Landesregierung schon im Jahr 2014 dazu verpflichtend aufgefordert hatte, Konzepte zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten zu erarbeiten und durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht München hat nach einem entsprechenden Antrag der DUH „mal nachgesetzt“ und dem Freistaat per Urteil 4000 Euro Strafe angedroht und gefordert, mit Nachdruck an einem Konzept zur Lösung der innerstädtischen Stickoxyd-Belastung zu arbeiten, damit die Grenzwerte endlich eingehalten werden können. … weiterlesen

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