Nahezu jeder verfügt heute über mindestens ein Profil im sozialen Netzwerk. Das Löschen von Profilen ist von Anbieter zu Anbieter höchtst unterschiedlich, manchmal ist es gar nicht möglich, persönliche Daten löschen zu lassen. Umso schwieriger ist das aber, wenn es um die Löschung von Profilen Verstorbener geht. Unter dem Deckmantel des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts verweigern die meisten Anbieter die Herausgabe von Zugangsdaten an Angehörige zur Accountlöschung. Oft werden Verfahren nur gegen Zusendung der entsprechenden Unterlagen wie z.B. einer Sterbeurkunde eröffnet. Entschieden wird dann im Einzelfall.
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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