“Der Mandant des Rechtsanwalts fühlte sich wegen rechtswidriger Kommentare eines Dritten auf Facebook in seiner Ehre verletzt. Der Rechtsanwalt zögerte nicht lange. Anstatt auf den konventionellen Weg zurückzugreifen und die Abmahnung per Fax oder Einschreiben zu versenden, wählte er stattdessen den Weg, mit dem der Dritte auch scheinbar vertrauter gewesen ist.” Wir zitieren den Rechtsanwalt und facebook-Experten Christian Solmecke, der auf www.wbs-law.de über eine echte Premiere berichtet: Erstmals versendete ein Anwalt eine Abmahnung direkt über die facebook-Nachrichtenfunktion. … weiterlesen
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