Unternehmer, Handwerker und andere Dienstleister können auf ihren Rechnungen sitzenbleiben, wenn sie ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2023 entschieden (Az.: C-97/22). Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wurde. … weiterlesen
Alles zum Thema: EuGH C-97/22
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