Software-Update und eine Entschädigungszahlung – wenn auch nur für Teilnehmer an der Musterklage gegen VW – und dann ist der Abgasskandal so gut wie erledigt. „So einfach hätte VW es wohl gerne. So einfach ist es aber nicht. Zumal sich die Frage stellt, ob die Software-Updates nicht ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Der EuGH wird demnächst über eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe entscheiden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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