Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Tür für den Widerruf von Darlehen und damit auch von Autokrediten weit aufgestoßen. Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der EuGH deutlich gemacht, dass der Widerruf unbefristet möglich ist, wenn die Bank unzureichende oder fehlerhafte Angaben gemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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