Alles zum Thema: Elektronisches Anwaltspostfach

Probleme mit dem elektronischen Anwaltspostfach

beAthon offenbart Probleme mit dem elektronischen Anwaltspostfach

/ 30.01.2018 / / 86

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat große Probleme mit dem elektronischen Anwaltspostfach. Die zum System gehörende “Client Security” des Angebotes lässt extrem zu wünschen übrig und ist ein großes Risiko für Kanzleien. Die beim Anwalt installierte Software kann von unerwünschten Eindringlingen missbraucht werden, um Dokumente des Anwalts auszuspähen. Aktuell bestehen Sicherheitslücken, die den Einsatz des Systems, bzw. den pünktlich und geplanten Systemstart ausschließen. Die Sicherheitslücken von beA sind so offensichtlich, dass Anwälten und Kanzleien dringend empfohlen wurde, die Client Security der beA-Software zu deaktivieren. weiterlesen

beA – Elektronisches Anwaltspostfach kommt

/ 17.01.2018 / / 200

Aktuelle News zum Thema “Elektronisches Anwaltspostfach”: Am 1.01.2018 beginnt für Rechtsanwälte und Notare die sogenannte „passive Nutzungspflicht“ für das elektronische Anwaltspostfach. Nach § 31a VI BRAO ist der Eigentümer eines solchen “beA” verpflichtet, dieses nutzen zu können und die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen dafür zu erfüllen. So muss gewährleistet sein, dass Anwälte über ihr elektronisches Postfach Nachrichten übermitteln und auch empfangen können. Anwälte müssen dazu etwas umdenken: Bislang war solcher Art Kommunikationsaustausch nicht wirklich in letzter Konsequenz verbindlich. In Zukunft haben solche über das beA versendete und empfangenen Nachrichten aber eine absolute Verbindlichkeit, denn Versand und Empfang werden rechtssicher dokumentiert. Die papierlose Kommunikation kann nun nachgewiesen werden. weiterlesen

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